Das Mietobjekt befindet sich auf der Nordseehalbinsel Nordstrand im Alten Koog. Der Gastaufnahmevertrag über die beschriebene Ferienunterkunft ist verbindlich abgeschlossen, sobald die Anfrage durch eine Buchungsbestätigung bestätigt worden ist. Es besteht nach Abschluss des Vertrages sowohl für Mieter als auch für Vermieter ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen und ohne beidseitiger Kosten in schriftlicher Form. Die Unterkunft wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der in der Bestätigung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Sollten weitere Personen dazukommen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Eine Überbelegung berechtigt uns als Vermieter zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung. Die Haltung von Tieren ist grundsätzlich nicht erlaubt.
§2 Zahlungsbedingungen
30% des vereinbarten Mietbetrages sind innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestäîgung zu zahlen. Der Restbetrag ist spätestens bis 14 Tagen vor Reiseantritt fällig. Erfolgt die Anzahlung trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht rechtzeitig, können wir als Vermieter mit sofortiger Kündigung vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt die Restzahlung trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht rechtzeitig, können wir als Vermieter vom Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten und den Gast mit Rücktrittskosten laut Stornobedingungen §3 Abs3.3 belasten.
§3 Storno-/ Rücktrittsbedingungen
3.1 Der Mieter hat das Recht, bis zu 60 Tagen vor Anreise vom Vertrag zurückzutreten. Wir bitten hierbei um eine schriftliche Mitteilung. Der Vermieter ist in diesem Falle berechtigt, eine Aufwendungspauschale von 30% der Anzahlung (in Ausnahmefällen auch die gesamte Anzahlung) einzubehalten.
3.2 Für den Fall einer Stornierung nach dieser Frist gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter daher empfohlen. Die Stornierungserklärung hat schriftlich zu erfolgen.
3.3 Für den Fall einer Stornierung laut 3.2 ist der Mieter verpflichtet, als pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn 90 % der Miete zu zahlen. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben verpflichtet, zu versuchen, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
Grundsätzlich sind wir als Vermieter immer um eine gegenseitig befriedigende Einigung bemüht.
$4 Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
§5 Pflichten des Gastes Der Gast verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen oder des Gebäudes sowie der zu dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Entstandene Schäden hat der Gast, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder einer benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter gegebenenfalls ersatzpflichtig. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter wird gebeten, den Vermieter oder der Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
§6 Pflichten des Vermieters
Der Vermieter steht für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
§7 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.